Druckansicht der Internetadresse:

Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Doppelpromotionsprogramm | Dottorato congiunto Verona-Bayreuth

Seite drucken

 
​Doppelpromotionsprogramm Verona-Bayreuth
Dottorato congiunto Verona-Bayreuth

Das Dipartimento delle Scienze Giuridiche der Università degli Studi di Verona und die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth befinden sich in einer langjährigen Kooperation auf Forschungs- und Lehrebene. Im Rahmen dieses deutsch-italienischen Austausches haben die Professoren Alessio Zaccaria, Stefano Troiano und Martin Schmidt-Kessel in den letzten Jahren abwechselnd in Verona und in Bayreuth stattfindende Fachseminare und Seminare für Doktorandinnen und Doktoranden organisiert. Diese Seminare wurden bisher insbesondere durch die großzügigen Förderung von Seiten des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes, der Bayerische Forschungsallianz sowie Air Dolomiti ermöglicht.

Aufgrund der regen Teilnahme von Seiten der Studierenden, Doktoranden und Professoren und der sich im Rahmen dieser Fachseminare bereits aufgetanen wegweisenden Fragestellungen, wurde beschlossen, diese Zusammenarbeit zu vertiefen. Zu diesem Zweck sind die deutschen und italienischen Verantwortlichen übereingekommen, ein Abkommen für die interuniversitäre Zusammenarbeit abzuschließen und somit ein Doppelpromotionsprogramm im Zeitraum von 2015 bis 2020 einzurichten. Bei der virtuellen Version des Seminars im November 2020 wurde das Programm um weitere fünf Jahre verlängert.

Dieses Doppelpromotionsprogramm wird unter dem Dach der Internationalisierung der nationalen Promotionsstudien des Dipartimento di Scienze Giuridiche der Università degli Studi di Verona und durch die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth in gemeinsamer Verantwortung ausgestaltet. Getragen von dem bereits bestehenden Erasmus Übereinkommen zwischen den Universitäten werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Doppelpromotionsprogramms Dissertationen im Bereich „Recht und Rechtsdurchsetzung in Europa“ anfertigen, sechs bis achtzehn Monate an der jeweiligen Partneruniversität verbringen und schließlich von jeder Universität einen Doktortitel verliehen bekommen. Aufgrund der wechselseitigen Anerkennung in beiden Ländern wird ihnen dadurch unmittelbar die Grundvoraussetzung zum Arbeiten und Forschen gegeben.

Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Martin Schmidt-Kessel

Facebook Twitter Youtube-Kanal Instagram LinkedIn UBT-A Kontakt